Ostdeutsche Ethnie
Gibt es eine eigenständige ostdeutsche Ethnie? Gabriela S. aus Ostberlin erhielt ihre Stellenbewerbung bei einer Firma in Baden-Württemberg nebst Ablehnung mit dem Vermerk “Ossi” zurück. Gabriela S. klagt nun auf Entschädigung, da sie sich aufgrund ihrer ostdeutschen Herkunft diskriminiert fühlt. Schoggo-TV erklärt die Deutsche Gesellschaft zu einem Patchwork aus Minderheiten ohne eigentliche Mehrheit und lehnt nicht nur deshalb eine Entschädigung von Gabriela S. wegen angeblicher Diskriminierung als Ostdeutsche ab.

Multiple Deutsche Identität - Link im Text beachten
Gleichmacherei: Wie Du Dir, so ich mir
“Es ist das schlimmste, wenn man ein schwarzer, schwuler Jude in New York ist”, so der rothaarige, jüdische Brillenträger Woody Allen sinngemäß in seinem Buch “Wie Du Dir, so ich mir” (engl. “Getting Even”, 1971), welcher mit dieser überzogenen Darstellung wohl verdeutlichen wollte, welche Diskriminierung ein Individuum seinerzeit noch erfahren musste, wenn es in den 70ern nicht nur einer, sondern gleich mehreren gesellschaftlichen Minderheiten - Sozialpsychologen nennen dies eine Kreuzkategorisierung (”Criss-cross Categorization”, Brown & Taylor, 1979) - angehörte.
Aber diese diskriminierdenden Zeiten sind heute dank, auch gesetzlich verordneter Gleichmacherei endlich vorbei, wenn z.B. in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch “Antidiskriminierungsgesetz” genannt - dafür sorgt, dass niemand aus Gründen der “Rasse”, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität in der Gesellschaft, dabei speziell in der Arbeitswelt, durch Diskriminierung benachteiligt werden darf. So sollte heutzutage z.B. die Bewerbung als Masseur in einem schwulen Saunaclub “Adonistempel” nicht daran scheitern, dass der Bewerber ein nackenbehaarter, adipöser, heterosexueller, bekennender Katholik ist: “Getting Even”, wir sind alle gleich.
Token-System
Angehörige von Minderheiten sind in Deutschland gegenüber jenen der Mehrheitsgesellschaft durch Diskriminierung nicht zu benachteiligen, sondern diesen gleichzustellen, weshalb man bei der Berliner Poliziei und Feuerwehr bereits über die Senkung des Niveaus der Einstellungsbedingungen für Türken nachgedacht hat, damit in diesen Berufen die Gleichstellungsquote von Migranten erfüllt werden kann. Aus dem Türken wird ein Token (engl. “Zeichen”, “Spieljeton”), wie man den Charakter in einer Geschichte oder einem Film nennt, der dort nur auftaucht, damit ein Minimum an Übereinstimmung mit den gesellschaftlich gewollten Verhältnissen erreicht wird. In der literarischen Fachsprache nennt man diese Quotenerfüllung Tokenismus, ein Begriff, welcher inzwischen auch in der Personalpolitik angewandt wird: “Quotentürke”.
Aus der psychologischen Verhaltenstherapie kennt man den Begriff Token-System (engl. “Belohnungssystem”), wobei der Klient vom Therapeuten einen Jeton o.ä. bekommt, wenn er eine, im Therapieplan vereinbarte Leistung gezeigt hat. Die Jetons für sein geleistetes Verhalten kann der Klient dann später in reale Werte umtauschen. Übertragen auf den “Quotentürken” bedeutet dies, dass er, unabhängig von seiner tatsächlichen Befähigung und möglicher nachfolgender Leistung, eine Belohnung erhält, einfach weil er Türke ist.

Minderheiten als Schnittmengen: Wo ist die Mehrheit?
Patchworkgesellschaft der Minderheiten
Vermittels des “Antidiskriminierungsgesetzes” wurde in Deutschland ein System geschaffen, das Angehörige unzähliger gesellschaftlicher Minderheiten den Mitgliedern der Mehrheitsgesellschaft in einer Weise gleichstellt, als dass sich Minderheitenangehörige die gleichen Belohnungen erwarten dürfen, auch wenn sie zur Erbringung der hierzu eigentlich geforderten Leistung nicht fähig und/oder nicht willens sind. Diese Überkompensation von Diskriminierung, welche Kritiker Positive Diskriminierung nennen, findet dort ihre Berechtigung, wo es sich um körperlich und/oder geistig anders begabte Menschen handelt, verdreht sich aber dann ins Gegenteil, wenn Personen negativ diskrimniert bzw. benachteiligt werden, weil sie der sogenannten Mehrheit angehörig sind.
Lesben oder Schwule, SchwarzafrikanerInnen oder Türken, Muslime oder Juden, Sinti und Roma, Frauen…, die Gesellschaft zerfällt in eine Vielzahl von Minderheiten, die in ihrer Gesamtheit die Mehrheit bilden und die offizielle Mehrheit zur eigentlichen, dabei benachteiligten Minderheit werden lässt: der biodeutsche, weiße, heterosexuelle, religiös ungläubige Mann, der zudem in keiner Weise geistig und/oder körperlich anders begabt ist, stellt in der bundesdeutschen Patchworkgesellschaft als Kreuzkategorisierung (s.o.) den definitiven Trottel, also die sogenannte Mehrheit dar. Eine minderheitliche Mehrheit, welche, wie jüngt in Berlin geschehen [siehe Bild oben links: "Multiple Deutsche Identität"; Artikel: -> Märkische Allgemeine], nicht nur ausgegrenzt wird, sondern für ihre Diskriminierung auch noch die Zeche zahlen darf.
Gabriela S.: Wieder ‘mal typisch Ossi?
Wen wundert’s, dass unter diesen Umständen niemand mehr zur sogenannten deutschen Mehrheitsgesellschaft gehören und sich durch die Reklamierung seiner Zugehörigkeit zu einer der vielen Minderheiten eine positive Diskriminierung, i.e. Vorteile verschaffen möchte. Dass nun die abgelehnte Stellenbewerberin Gabriela S. eine Ethnie “Ostdeutsch” als diskriminierbare Minderheit mit eigener Kultur und eigenen Verhaltensweisen aus dem Hut zaubert und eine Entschädigung fordert…, die Ostdeutschen sind im Denken der westdeutschen Mehrheit angekommen, also: “Getting even, nix gibt’s!”
Links zum Fall der Gabriela S.
-> MDR exakt - Schlechte Jobchancen – Wenn die Herkunft zum Makel wird [mit Video]
-> MDR exakt - Schlechte Jobchancen – Wenn die Herkunft zum Makel wird [Manuskript der Sendung]
-> Welt Online - Fall Gabriela S.: Sind Ostdeutsche eine eigene Ethnie? [Interview mit Bremer Jura-Professor Wolfgang Däubler]
Fußnote mit Screenshot
Der hiesige Autor hinterließ gestern (25.11.2009, 20:02 Uhr) bei Welt Online einen Kommentar zu deren Artikel/Interview im Fall Gabriela S. - heute war der Kommentar weg. Glücklicherweise wurde ein Screnshot des Kommentars angefertigt, der nicht nur die Löschkultur bei Welt Online, sondern damit auch die Diskriminierung der Meinung von Mitgliedern der sogenannten westdeutschen Mehrheitsgesellschaft dokumentiert.

Gelöschter Kommentar bei Welt Online
Mannheim, den 26.11.2009, 19:00 Uhr







Ausnutzen, Wilhelm, ausnutzen ! Das Gesetz heißt “Allgemeines Gleichstellungsgesetz” und nicht “Minderheitenbevorzugungsgesetz”. Angenehme Seite des Gesetzes: Beweislastumkehr. Nicht der Kläger muss nachweisen, dass er diskriminiert worden ist, sondern der Beschuldigte, dass er es nicht gemacht hat. Klagen, was das Zeug hält. Auf dem Friedhof als nicht-Musel nur im Sarg ? Verstoß gegen das AGG ! Nicht genommen, sondern Türken eingestellt ? Klagen, weil Türken bevorzugt werden. Rechtsschutz abschließen, und klagen, klagen, klagen … Und wenn, dann macht man sich halt zur Minderheit. Ich zum Beispiel habe den festen Glauben, dass alle Politiker bescheuert und korrupt sind … upps, ich glaube, jetzt gehöre ich doch wieder zur Mehrheit
@Gilbert
Ausnutzen, Wilhelm, ausnutzen !
Ich habe so eine Klage tatsächlich schon einmal erwogen…, aber finde mal einen Anwalt, der bei Diskriminierung nicht sofort nur an die üblichen Minderheiten denkt - und dass ein Richter einer solchen Argumentation intellektuell folgen könnte…, man würde auch hier wohl zu viel erwarten.
Da muss noch viel geschehen, bis sich da was dreht.
Aber, immerhin (aktuell):
-> Kein Gesetz zum Schutz der sexuellen Identität
(Wobei sexuelle Identität und sexuelle Orientierung nicht zwangsläufig identisch sind, s.o.: Schnittmengen!)
Spezieller Schwulen- und Lesbenparagraph im Grundgesetz ! Auf was kommen die noch ? Die Fahrpläne der Deutschen Bahn auch ins Grundgesetz aufnehmen ?
@Gilbert
Die Fahrpläne der Deutschen Bahn auch ins Grundgesetz aufnehmen ?
“Ertappt!”, Du bist kein Nutzer des ÖPNV, sonst würdest Du um das Menschenrecht auf eingehaltene Fahrpläne wissen.
Wie kann man als Arbeitgeber so blöd sein! Dieses Minderheitenbevorzugungsgesetz zu ignorieren.